10 Jahre Garantie für Baudiscount Fenster
Folgende Garantiezeiten werden von dem Fensterhersteller gewährt:
10 Jahre auf die PCV Profile ab ihrem Produktionsdatum – betrifft die Beständigkeit der Farbe – unter Berücksichtigung der Richtlinien aus §1 5 Jahre auf die Dichtigkeit der Isolierglaseinheiten ab dem Datum ihrer Produktion (welches auf dem Randverbund markiert ist) - unter Berücksichtigung der Richtlinien aus §2 2 Jahre auf die Beschläge von Winkhaus unter der Voraussetzung, dass die Nutzung gemäß der Bedienungsanleitung für PVC- Fenster erfolgt - unter Berücksichtigung der Richtlinien aus §3
§ 1. PVC PROFILE
2. Die Garantie auf PVC PROFILE umfasst keine Mängel, die sich ergeben aus:
2.1. Falscher oder Bedienungsanleitung widriger Nutzung.
2.2. Mechanischer Beschädigungen, welche nach der Unterzeichnung der Lieferprotokolle entstanden ist.
2.3. Falscher Montage der Fenster durch den Nutzer.
2.4. Eigenständigen Reparaturen und Änderungen.
2.5. Nachlässigkeit des Nutzers.
2.6. Anwendung von falschen Reinigungs- und Konservierungsmitteln
2.7. Die Garantie gilt nicht für die Einstellung und Wartung der Fenster.
2.8. Einwirkung äußerer Einflüsse
2.9. Fehlender Wartung
2.10. Mechanische Mängel der Profile (Abreibungen, Risse, Schäden, Dellen, Brüche, Druckstellen, Defekte usw.)
2.11. Abfärbungen der Profile, welche aus der Anwendung falscher chemischer Stoffe, Pflegemittel sowie der Nutzung in einer
aggressiven Umwelt entstehen (z.B. Dämpfe aus Säuren und Alkalien), unterliegen nicht der Garantie.
2.12. Die Nichtbeachtung der Garantiebedingungen des Profilproduzenten.
§ 2. SCHEIBEN
3.1. Die Garantie auf Scheiben umfasst nur die Dichtigkeit des Glasverbundes.
3.2. Die Garantie auf die Dichtigkeit der Isolierverglasung, welche nicht rechteckig ist, beträgt 2 Jahre
3.3. Die Garantie auf SCHEIBEN umfasst keine Mängel, die sich ergeben aus:
3.3.1. Äußeren Beschädigungen, die nach der Lieferung gemeldet werden (Sprünge, Absplitterungen, Risse, Muscheln usw.)
3.3.2. Beschädigungen, die aufgrund von falscher Nutzung und falscher Bearbeitung auf der Baustelle entstehen.
3.3.3. Die Kondensation von Wasserdampf auf der äußeren Fläche des Glaspakets bei hoher Luftfeuchtigkeit (innerhalb und
außerhalb des Gebäudes).
3.3.4. Die Garantie umfasst nicht die Wölbung der Glasflächen nach innen oder außen, welche den Normen entsprechen.
3.3.5. Verfärbungen der Scheiben, welche aufgrund der Verwendung falscher chemischer Stoffe, Pflegemittel sowie der Nutzung
in einer aggressiven Umwelt entstehen (z.B. Dämpfe aus Säuren und Alkalien), unterliegen nicht der Garantie.
3.3.6. Die Nichtbeachtung der Garantiebedingungen des Produzenten der Scheiben.
3.4. Beschädigungen der Scheiben beim Transport (Brüche, Sprünge, Risse) müssen dem Fahrer bei der Lieferung der Ware gemeldet
und in die Lieferunterlagen eingetragen werden, wobei das Etikett der Scheibe hinzugefügt werden muss. In diesem Falle muss keine
separate Reklamation gemeldet werden.
3.5. Scheiben, welche während der Nutzung beschädigt werden, werden gegen Rechnung bestellt.
3.6. Mängel in den Scheiben werden gemäß der NORM PN-EN 1279-1 für Isolierverglasung bearbeitet.
§ 3. BESCHLÄGE
4.1. Die Garantie auf Beschläge umfasst nicht:
4.1.1. Mechanische Mängel (Das Reißen der Führungsbänder, Beschädigungen der fester und beweglicher Elemente usw.)
4.1.2. Verfärbungen der Beschläge, welche aufgrund der Verwendung falscher chemischer Stoffe, Pflegemittel sowie der
Nutzung in einer aggressiven Umwelt entstehen (z.B. Dämpfe aus Säuren und Alkalien), unterliegen nicht der Garantie.
4.1.3. Die Nichtbeachtung der Garantiebedingungen des Produzenten der Beschläge.